Rechtsänderungen im Waffenrecht

Stand: 17.03.2021


Fortbestehen des waffenrechtlichen Bedürfnisses nach § 14 Abs. 4 WaffG– was gilt? (Stand: 17.03.2021)

Bescheinigung als Nachweis des weiterbestehenden Bedürfnisses gemäß § 14 Abs. 4 Satz 1 WaffG i. V. m. § 58 Abs. 21 WaffG


Verkauf von Munition unterliegt vollem Umsatzsteuersatz