Jugend->öffentliche Anerkennung
| öffentliche Anerkennung von Jugendgruppen | |||||||||
Die Gaujugendleitung weist nochmals auf die Möglichkeit der öffentlichen Anerkennung von Jugendgruppen hin. Nach dieser Anerkennung ist es möglich, Zuschüsse zu beantragen. |
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| Letzte Änderung: 31.03.2009 |