Jugend->öffentliche Anerkennung
 
öffentliche Anerkennung von Jugendgruppen
 

Die Gaujugendleitung weist nochmals auf die Möglichkeit der öffentlichen Anerkennung von Jugendgruppen hin. Nach dieser Anerkennung ist es möglich, Zuschüsse zu beantragen.

Formblatt für Jugendbildungsmaßnahmen (675 KB PDF)
Jugendordnung der BSSJ (280 KB PDF)
Zuschüsse für Jugendarbeit (87 KB PDF)
öffentliche Anerkennung (83 KB PDF)
 
 
Letzte Änderung: 31.03.2009